Berlin: Rege Teilnahme am 17. Deutschen Sachverständigentag (DST)
Am 14. und 15. März fand der 17. Deutsche Sachverständigentag (DST) in Berlin statt. Die vom Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger (BVS) organisierte Fachveranstaltung stand unter dem Motto "DST – Unabhängig denken und handeln – Die Luft wird dünn ohne Sachverständige“ und widmete sich den aktuellen Schwerpunktthemen des Sachverständigenwesens sowie die Bedeutung der Sachverständigen für die Öffentlichkeit.
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Angesichts der in große technische Schwierigkeiten geratenen Bauprojekte von Stuttgart über Berlin bis Hamburg forderte BVS-Präsident Roland R. Vogel bei Bauprojekten der öffentlichen Hand eine gesetzlich vorgeschriebene Planung und Baubegleitung durch unabhängige Sachverständige, wie aktuell durch die Einbindung des BVS in das Großbauprojekt Elbphilharmonie in Hamburg geschehen.
Auf Grund der zunehmenden Lebensmittelskandale sprach sich der DST des Weiteren für die Einbeziehung öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger zur Durchführung der amtlichen Lebensmittelüberwachung aus. Ursache der immer wieder auftretenden Missstände sei die offenbar zu geringe Kontrolldichte in der gesamten Produktionskette. Hier sehen die Sachverständigen ebenfalls dringenden Handlungsbedarf.
Begrüßt wurde die Abschaffung der bis 2012 bestehenden Altersgrenze für die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen. „Angesichts der demografischen Entwicklung und des höheren Lebensalters ist dies ein wichtiger Schritt, damit Sachverständige auch im fortgeschrittenen Alter unter dem Qualitätssiegel der öffentlichen Bestellung und Vereidigung ihre Tätigkeit ausüben können", so BVS-Präsident Roland R. Vogel. Diese hohen Qualitätsstandards seien auch zukünftig wichtig, beschlossen die Sachverständigen einstimmig. Hierzu zählt der DST auch die Berufsausübung und Anerkennung nationaler Qualifikationen auf einem hohen fachlichen Niveau.
Zur Qualitätssicherung sei ebenfalls die gesetzliche Grundlage der Berufsbezeichnung Sachverständiger wichtig, die bis dato nicht geschaffen wurde. „Zum Schutz des Verbrauchers und der eindeutigen Identifikation sehen wir hier nach wie vor dringenden Handlungsbedarf. Nur so lässt sich die Spreu vom Weizen trennen", erklärte Roland R. Vogel. Weiterer wichtiger Punkt der DST-Resolution war das Zweite Kostenrechtsmodernisierungsgesetz, das die Bundesregierung im Novellierungsentwurf zum Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) vorgeschlagen hat und zum 1. Juli 2013 in Kraft treten soll. Die notwendige Anpassung der Sachverständigen-Vergütung an die eingetretenen Kostensteigerungen ist Inhalt des Entwurfes. Der DST kritisierte jedoch, dass die Anpassung unzureichend sei und die Vergütung für Gerichtssachverständige quasi gekürzt werde. So forderten die Sachverständigen eine realistische Anpassung an die tatsächliche Honorarentwicklung in Anlehnung an die privaten Gutachtererstattungen.
Auch auf Grund dieser finanziellen Schieflage zeigte sich der DST besorgt um die Zukunft der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen in Deutschland. „Sachverständige, die sich öffentlich bestellen und vereidigen lassen, erfüllen sachlich und persönlich überdurchschnittliche Anforderungen. Sie nehmen die Verpflichtung auf sich, für die Gerichte tätig zu sein. Wir befürchten, dass mit dem neuen Gesetzesentwurf auch die Bereitschaft zur Bestellung zurückgeht", so BVS-Präsident Roland R. Vogel. DST
(c) DEGA GALABAU/campos online, 27.03.2013
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