Mitgliedsbeitrag wird teurer
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Der Mitgliedsbeitrag zur Berufsgenossenschaft wird für die Landschaftsgärtner auf jeden Fall teurer. Davon gehen alle Beteiligten zum gegenwärtigen Zeitpunkt aus. Wie hoch der Beitrag zur neuen Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) wird, steht allerdings noch nicht fest. 2013 bleibt es bei 2,3 % der Lohnsumme – allerdings ist in diesem Jahr das gewohnte Strecken der Beiträge auf drei Zahlungen (Drittelung) nicht möglich. Es kann aber bei der SVLFG eine Härtefallregelung beantragt werden, bei der die Stundung mit hohen Zinsen belegt ist. Für 2014 hat der neue Spitzenverband die Drittelung wieder zugesagt.
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