Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein: Tariftreuegesetz verabschiedet
Das Landesparlament von Baden-Württemberg hat am 9. April mit der Stimmenmehrheit der grün-roten Koalition ein Gesetz verabschiedet, das die Vergabe öffentlicher Aufträge über 20 000 Euro Volumen an die Zahlung eines Mindestlohns von 8,50 Euro bindet. Das Gesetz soll ab Mitte 2013 gelten. Damit folgt die Landesregierung dem Beispiel von Berlin, Bremen (beide 7,50 Euro), Nordrhein-Westfalen (8,62 Euro) und Rheinland-Pfalz (8,50 Euro), die bereits über ähnliche Gesetze verfügen.
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Auch Hamburg, Niedersachsen und das Saarland haben Tariftreuegesetze mit unterschiedlichen Regelungsinhalten, um Arbeitnehmer vor Lohndumping zu schützen. Kritik an dem Gesetz kommt sowohl von der schwarz-gelben Opposition als auch von Arbeitgeberseite. Letztere werten das Gesetz als Eingriff in die Tarifautonomie.
Ungeachtet der Kritik von Opposition und Arbeitgeberverbänden hat auch das Parlament in Schleswig-Holstein Ende April ein Tariftreuegesetz verabschiedet. Mit den Stimmen von SPD, Grünen und SSW segneten die Parlamentarier einen Regierungsentwurf ab, der sogar 9,12 Euro als Mindestlohn festlegt. Hier ist der Widerstand gegen das Tariftreuegesetz besonders hart.
In NRW tritt die entsprechende Rechtsverordnung zum Tariftreuegesetz am 1. Juni in Kraft. Auch hier werden die Details gerade heftig diskutiert, gerade im Hinblick auf die Zunahme von Bürokratie. tw
(c) DEGA GALABAU/campos online, 23. April 2013
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