Schweiz hat jetzt ebenfalls Fachempfehlungen
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Weil öffentliche Kleinbadeteiche einer hohen Keimbelastung ausgesetzt sein können, gilt ihre Konstruktion als besondere Herausforderung. Bei den Schwimmanlagen muss unter anderem beachtet werden, dass das Zusammenspiel der biologischen Funktionen sowie der technischen Einrichtungen genau abgestimmt ist. Zudem ist auch das Verhalten der Benutzer zu regeln, da im öffentlichen Bereich weniger auf Eigenverantwortung gesetzt werden kann.
Darauf haben Expertengremien in unterschiedlichen Ländern bereits mit Bauempfehlungen reagiert. Seit diesem Frühjahr hat auch die Schweiz eine „Fachempfehlung für den Bau von öffentlichen, künstlich angelegten Badegewässern (ÖKB)“.
Das Werk, das nicht als Norm bezeichnet werden darf, soll in der Projektierung, Ausführung sowie im Betrieb von öffentlichen, künstlichen Schwimmanlagen verwendet werden, und als Basis für Begutachtungen dienen. Mit der Fachempfehlung soll auch den in der Schweiz geltenden Rahmenbedingungen und gesetzlichen Vorschriften Rechnung getragen werde.
Interessenten können die Fachempfehlung über den schweizerischen Gartenbauverband Jardin Suisse (info@jardinsuisse.ch, Fax: +41 44/388 53 25) bestellen.
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