Niedriglöhne in der Schweiz: Kantone wehren sich gegen Normalarbeitsverträge
Kurt Emmenegger, Geschäftsleiter Unia Region Aargau, beklagt sich über die «unanständig tiefen Löhne» im Gartenbau. Doch gegen den Lohnmissbrauch lassen sich nur schwer griffige Massnahmen durchsetzen. Das meldet die Aargauer Zeitung in ihrer Onlienausgabe.
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Im Aargau werden im Gartenbau berufs-, orts- und branchenübliche wiederholt missbräuchlich gar unterboten, erklärt Emmenegger im Tages-Anzeiger vom 10. April. Gegenmassnahmen dagegen könnte die Tripartite Kommission veranlassen, in der Behörden, Arbeitgeber und Gewerkschafter vertreten sind.
Sie könnte zum Beispiel dem Kanton empfehlen, im Gartenbau einen so genannten Normal-Arbeitsvertrag zu verfügen. Das Instrument des Normalarbeitsvertrags ist seit 2004 als flankierende Massnahme zum freien Personenverkehr in Kraft.
Doch diesen könnte auch Emmenegger, selber Mitglied der Tripartiten Kommission, im konkreten Fall nicht empfehlen, da nach Gesetzesauslegung darin nur Mindestlöhne auf der Grenze zu den 25 Prozent tiefsten Löhnen festgesetzt werden könnten und damit nur Tiefstlöhne zementiert würden, wie er gegenüber der Aargauer Zeitung sagt.
Ungelernte Gartenbauer würden demnach nur den Grenzwert des untersten Lohnviertels, rund 19.20 Franken pro Stunde (brutto etwa 3500 Franken im Monat). Die Kommission verglich mit den Mindeststundenlöhnen des allgemeinverbindlich erklärten GAV der Kantone Basel-Stadt und -Land, wo der entsprechende Mindestlohn 19.80 Franken beträgt und fast einen Franken darüber liegt.
«Dazu kommt, dass die Mindestlöhne der Gartenbauer klar unter den Mindestlöhnen in den vergleichbaren Branchen Bauhauptgewerbes und Gebäudereinigung sind, sagt Emmenegger. Die Gartenbauer müssten aber mindestens den Mittelwert der Mindestlöhne aus diesen beiden Branchen verdienen. Für einen ungelernten Gartenbauer müsste dies im Schnitt 22,4 Franken pro Stunde oder brutto 4000 Franken pro Monat sein. Also verhandelt er mit den Gartenbau-Meistern weiter um einen Gesamtarbeitsvertrag.
Quelle: Aargauer Zeitung
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