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Dipel ES als Biozid gegen Eichenprozessionsspinner zugelassen

Dipel ES hat von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, BAuA eine vorläufige Zulassung gemäß § 12c Absatz 1 Chemikaliengesetz als Biozid bekommen. Damit ist nun in einem weiten Anwendungsbereich die Bekämpfung von Schmetterlingsraupen, zu denen auch der Eichenprozessionsspinner zählt, möglich.

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Die vorläufige Zulassung endet am 30.04.2016. Dipel ES besitzt für folgende Bereiche eine Zulassung für Flächen für die Allgemeinheit und private Grundstücke mit hohem Baumbestand, Alleen und Waldränder angrenzend an Siedlungsbereiche.

„Endlich haben wir einen rechtssicheren Zulassungsbescheid für einen wirksamen Gesundheitsschutz, so Eiko Leitsch, Vizepräsident des Bundesverbandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau. Leitsch erklärt weiter: „Jetzt kann die Bekämpfung richtig losgehen, bevor die Schädlinge erneut ihre Brennhaare ausbilden, denn diese können beim Menschen starke Hautreaktionen auslösen.“

Quelle: BGL

 

(c) DEGA GALABAU/campos online, 2. Mai 2013

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