HOAI-Novelle 2013 verabschiedet
Am 7. Juni 2013 billigte der Bundesrat die neue Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) mit knapper Stimmenmehrheit und bestätigte damit die Vorlage der Bundesregierung. Die neue HOAI soll nun kurzfristig im Sommer 2013 in Kraft treten.
- Veröffentlicht am
Die neue HOAI bringt weitreichende Veränderungen nicht nur bei den Honorartafelwerten mit sich. In der Flächenplanung wurden bspw. die Leistungsbilder der Landschaftsplanung umfassend modernisiert. Die Honorartafeln wurden von Verrechnungseinheiten einheitlich auf Fläche umgestellt. Für die Freianlagenplanung wurde ein eigenes Leistungsbild geschaffen. Der Umbau- und Modernisierungszuschlag auf das Honorar ist nun endlich auch für Freianlagen eindeutig bejahend geregelt. Die mitzuverarbeitende Bausubstanz wird wieder Teil der anrechenbaren Kosten.
Bei der letzten HOAI-Novelle 2009 hatte der Bundesrat in seinem Beschluss vom 12. Juni 2009 die Bundesregierung aufgefordert, die weitere Modernisierung und Vereinheitlichung der Leistungsbilder der HOAI in der folgenden Legislaturperiode zu leisten. Ebenfalls wurde gefordert, die Wiederaufnahme der Beratungsleistungen in den verbindlichen Teil sowie die Honorarstruktur zu überprüfen. Reformbedarf wurde seit 2010 in zwei Gutachten ermittelt. Hierbei einigten sich das federführende Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung auf eine Aufgabenteilung. Die Modernisierung der Leistungsbilder und Objektlisten erfolgte ab 2010 in der Zuständigkeit des BMVBS, die Aktualisierung der Honorartafelwerte in 2012 in der Zuständigkeit des BMWi.
Neu an dieser nunmehr 7. Novelle war, dass die Erarbeitung der Gutachten in beiden Phasen durch Facharbeitsgruppen bzw. einen Begleitkreis seitens der Architekten- und Ingenieurschaft, darunter Vertreter des bdla, sowie der Auftraggeberseite inhaltlich intensiv begleitet werden konnte.
Quelle: bdla
(c) DEGA GALABAU online, 19. Juni 2013
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.