Pflanzenschutzmittel: Ministerium ändert Zulassung von vier Wirkstoffen zum 1. Oktober 2013
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat für bestimmte Pflanzenschutzmittel mit den Wirkstoffen Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam das Ruhen der Zulassung ab dem 1. Oktober 2013 angeordnet. Damit sind auch bestimmte Mittel zur Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich nicht mehr zulässig.
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Das BVL setzt damit die jüngste Entscheidung der EU-Kommission um, die Verwendungszwecke für die drei Wirkstoffe aus der Gruppe der Neonicotinoide einzuschränken, um mögliche Gefahren für Bienen zu verringern.
Es handelt es sich um Mittel, die zum Beispiel in Form von Pflanzenstäbchen, Tabletten oder Granulaten zur Behandlung von Zierpflanzen vorgesehen sind, hauptsächlich in Räumen, Gewächshäusern und auf Balkonen. Abverkaufs- und Aufbrauchfristen sieht das Pflanzenschutzgesetz nach der Anordnung des Ruhens nicht vor. Unverändert bleiben die Zulassungen für Mittel zur Saatgutbehandlung von Futterrüben, Zuckerrüben, Kartoffeln und Gemüsesaaten.
Für vier weitere Pflanzenschutzmittel, die als bienengefährlich eingestuft werden und die schon bisher nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden durften, werden demnächst vom BVL zusätzliche Anwendungsbestimmungen festgesetzt. Damit sollen alle denkbaren Expositionspfade für Bienen ausgeschlossen werden.
Weitere Informationen und eine Auflistung der von den neuen Regelungen betroffenen Pflanzenschutzmittel sind in der Fachmeldung des BLV zu finden.
Quelle: BLV
(c) DEGA GALABAU online, 19. Juli 2013
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