Schlechtwetterstunden/Frauenkalender
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Lorena Kutscheid, Krauss GaLaBau in Heiligenroth zur Blitzumfrage in Heft 4/2013: Unserem Arbeitnehmer wurden von der ARGE nur 4 von 12 Schlechtwetterstunden auf seinen Lohn angerechnet. Begründung: Die von uns bewilligte Arbeitsbefreiung von einem Wochentag (unbezahlter Urlaubstag) seien „Fehlstunden“ und müssten abgezogen werden. Der Einwand, dass er die Stunden an Samstagen „nachgearbeitet“ hat, zählte nicht. GaLaBau-Arbeiten an Samstagen seien „Überstunden“ und würden bei der Berechnung des KUG-Entgelts nur anteilig angerechnet. Für 12 Schlechtwetterstunden wurden 16,89 € (!!) ausbezahlt; bei einen Brutto-Stundenlohn von 15,80 €. Da fragen wir uns: Kann das sein?
Sabine Rosenberg, DLB Neu-Isenburg zum „Eingefangen“ in Heft 6/2013: Als ich vor 7 Jahren als Vorgesetzte von 11 Männern hier angefangen habe, hatten die eine ganze Wand gepflastert mit Kalendern, Postern usw. – ich sagte ihnen, eins aussuchen Rest bitte weg (in dem Raum liefen auch Kunden durch). Haben die Herren nicht gemacht. Dann habe ich einen Männerkalender aufgehängt, der immer wieder versteckt wurde. Eines Tages sprach mich der Vorarbeiter der Truppe an – und er meinte es Ernst – er fühle sich durch den Kalender diskriminiert, er würde ja nicht so aussehen, wie die abgebildeten Männer. Eine Frau hätte es nicht besser sagen können!
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