Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Pflanzenschutz

Neue Regelungen zur Sachkunde in Kraft

Veröffentlicht am
Dieser Artikel ist in der erschienen.
PDF herunterladen
Artikel teilen:

Seit dem 6. Juli 2013 ist die neue Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung in Kraft. Als Beleg zur Erlaubnis für die Anwendung oder den Verkauf von Pflanzenschutzmitteln, die Anleitung von nicht Sachkundigen oder die Beratung über den Pflanzenschutz gilt nun ein Nachweis im Scheckkartenformat. Auf Grundlage dieser neuen Verordnung muss jeder, der

beruflich Pflanzenschutzmittel anwendet,

Pflanzenschutzmittel verkauft (auch über Internet),

andere nicht Sachkundige anleitet oder beaufsichtigt oder

über den Pflanzenschutz berät, einen Sachkundenachweis beim zuständigen Pflanzenschutzdienst beantragen. Dies gelte auch für bereits Sach­kundige.

Die neue Sachkunde-Verordnung kann online eingesehen werden unter http://www.gesetze-iminternet.de.

0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren