Neue Regelungen zur Sachkunde in Kraft
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Seit dem 6. Juli 2013 ist die neue Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung in Kraft. Als Beleg zur Erlaubnis für die Anwendung oder den Verkauf von Pflanzenschutzmitteln, die Anleitung von nicht Sachkundigen oder die Beratung über den Pflanzenschutz gilt nun ein Nachweis im Scheckkartenformat. Auf Grundlage dieser neuen Verordnung muss jeder, der
beruflich Pflanzenschutzmittel anwendet,
Pflanzenschutzmittel verkauft (auch über Internet),
andere nicht Sachkundige anleitet oder beaufsichtigt oder
über den Pflanzenschutz berät, einen Sachkundenachweis beim zuständigen Pflanzenschutzdienst beantragen. Dies gelte auch für bereits Sachkundige.
Die neue Sachkunde-Verordnung kann online eingesehen werden unter http://www.gesetze-iminternet.de.
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