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Öffentliche Aufträge: Tariftreuegesetz  EU-konform

Das niedersächsische Tariftreuegesetz verstößt nicht gegen Europarecht. Das hat der europäische Generalanwalt Yves Bot klargestellt.
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Das Oberlandesgericht Celle hatte dem Europäischen Gerichtshof die Frage nach Vereinbarkeit mit EU-Recht vorgelegt, nachdem ein betroffener Unternehmer geklagt hatte. Das niedersächsische Vergabegesetz verpflichtet Unternehmen, die sich um öffentliche Aufträge bewerben, ihren Beschäftigten den Tariflohn zu bezahlen.
Die Landesregierungen in Hessen und Rheinland-Pfalz sind dabei, Tariftreuegesetze einzuführen. Das Gesetz für Hessen soll voraussichtlich zum 1. Januar 2008 in Kraft treten. Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, das Saarland und Schleswig-Holstein verfügen bereits über Tariftreuegesetze.  IG BAU

 

(c) DEGA online

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