Schweiz verbietet Schlingknöterich
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Das Schweizer Bundesamt für Umwelt (BAFU) möchte den Schlingknöterich (Fallopia baldschuanica) aus der Schweiz verbannen. 2007 wurde er zur „Alert List“ der Europäischen Pflanzenschutzorganisation EPPO hinzugefügt und 2012 in die „List of Invasive Alien Plants“ übertragen. Nach Willen des BAFU sollte er ab 31. August 2013 nicht mehr verkauft und gepflanzt werden dürfen, wie das Schweizer Fachmagazin dergartenbau berichtet. Nach Protesten aus der Branche wird das im Mai erlassene Verkaufs- und Pflanzverbot vorerst eingefroren.
Der Grund des Verbots ist ein juristischer: Die Pflanze sei im Anhang der Schweizer „Freisetzungsverordnung des Bundes“ unter Fallopia ssp. aufgeführt. Diese Begründung erstaune, da sich die Pflanze bisher nicht als invasiv gezeigt hat. Schlingknöterich verbreitet sich weder über Samen noch über Rhizome. Dass sie unproblematisch sei, müsse von jenen, die sie anwenden möchten, erst einmal bewiesen werden, schreibe das BAFU.
Ab September 2013 gilt in der Schweiz eine Deklarationspflicht beim Verkauf von Pflanzen, die auf der Watch-List oder der Schwarzen Liste stehen, wie Buddleja davidii. In Deutschland gibt es keine verbotenen Neophyten; laut Umweltbundesamt sind derartige Verbote auch nicht geplant.
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