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FLL-Regelwerk

Neue ZTV-Wegebau liegen nun vor

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Die neuen „ZTV-Wegebau – Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für den Bau von Wegen und Plätzen außerhalb von Flächen des Straßenverkehrs“ liegen nun als Weißdruck vor. Die von Vertretern des Landschaftsbaus gemeinsam mit Vertretern des Straßenbaus erarbeiteten ZTV bieten den Vertragsparteien eine Vertragsgrundlage, die den Anforderungen von Pflasterdecken und Plattenbelägen mit geringeren Verkehrsbelastungen gerecht werden kann. Darüber hinaus enthält sie Anforderungen und Regelungen für gebundene Bauweisen.

Mit dieser ZTV-Wegebau werden die von der ATV DIN 18318 abweichenden und bewährten Bauweisen des Landschaftsbaus, die zum Teil seit Jahrzehnten standardmäßig Anwendung finden, in einem Regelwerk dargestellt. Für die Anwendung der gebundenen Bauweise werden aber auch ganz neue und ergänzende Anforderungen, insbesondere für die Herstellung und Ausführung von Bettungs- und Fugenstoffen, definiert. Die ZTV-Wegebau stellt damit den Stand der Technik dar.

Im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der ZTV bietet die FLL kurzfristig eine Tagung an – am 20. September an der Hochschule Osnabrück. Dabei sollen die wichtigsten Inhalte des Regelwerks und deren Hintergründe vorgestellt und intensiv mit allen Teilnehmern diskutiert werden.

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