ELCA-Initiative ist gescheitert
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Der Vorstoß der Europäischen Vereinigung des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus (ELCA), reduzierte Mehrwertsteuersätze zuzulassen, ist gescheitert. Die EU-Kommission lehnte das Ansinnen, GaLaBau-Leistungen in den Anhang III der Mehrwertsteuerrichtlinie aufzunehmen, ab. Die Begründung: Zwischen den Mitgliedsstaaten herrschen unterschiedliche Interessen beim politisch sensiblen Thema Mehrwertsteuersätze. Für die Aufnahme ist jedoch Einstimmigkeit erforderlich, die nicht erreicht worden sei. Damit können die Nationalstaaten für den GaLaBau keine reduzierten Mehrwertsteuersätze beschließen. Die Kommission halte es für geboten, dass gleiche Güter und Dienstleistungen mit dem gleichen Mehrwertsteuersatz besteuert werden müssen. Sie favorisiert eine Beschränkung des Einsatzes verminderter Mehrwertsteuersätze, um Wettbewerbsverzerrung zu verhindern. Auch passe die Forderung der ELCA nicht zu den Kriterien der aktuellen Überprüfung verminderter Mehrwertsteuersätze.
In Deutschland, Österreich und Südtirol sind es besonders die lediglich mit dem landwirtschaftlichen Steuersatz beaufschlagten Dienstleistungen der Maschinenringe, die den GaLaBau benachteiligen; in Österreich auch Baumschulen, die Lieferungen von Baumschulware mit reduziertem Satz abrechnen dürfen.
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