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Neu im Arbeitsschutzgesetz: Auch Kleinbetriebe müssen Gefährdungsbeurteilung dokumentieren

Im September hat der Gesetzgeber Änderungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) verabschiedet. Die wesentlichen Änderungen betreffen zum einen die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung: Kleinbetriebe mit weniger als 10 Beschäftigten waren bisher von der Pflicht zur Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung befreit. In der neuen Gesetzesfassung ist das geändert. Danach müssen auch Kleinbetriebe nun ab dem ersten Beschäftigten die Gefährdungsbeurteilungen dokumentieren.

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Zum anderen wird das Arbeitsschutzgesetz um einen Passus erweitert, der klarstellt, dass die Gefährdungsbeurteilung auch psychische Belastungen bei der Arbeit umfasst. Stress bei der Arbeit hat in den vergangenen Jahren stark zugenommen, dem wird mit der Gesetzeserweiterung Rechnung getragen.

Die SVLFG erweitert hierzu ihr Beratungsangebot – auch speziell für Kleinbetriebe. Zum einen beraten die zuständigen Außendienstmitarbeiter und informieren auch gerne vor Ort, wie bei der  Ermittlung der psychischen Belastungen der Beschäftigten vorzugehen ist und entsprechende Präventionsmaßnahmen erarbeitet werden können. Weitere Informationen zum Thema „Beurteilung physischer und psychischer Gesundheitsgefährdungen“ unter: www.svlfg.de

Quelle: svlgf

 

(c) DEGA GALABAU online, 7. November 2013

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