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FLL-„Gütebestimmungen Stauden“

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Seit 1988 werden die „Gütebestimmungen für Stauden“ regelmäßig überarbeitet und veröffentlicht, zuletzt in 2004. Unter der Leitung von Joachim Trox hat das neu konstituierte Gremium die Gütebestimmungen an Neuerungen angepasst. Durch Änderungen der Produktionsabläufe wurden insbesondere die Topfgrößen aktualisiert. Die Handelsnomenklatur Stauden wurde dabei ebenso berücksichtigt wie die Stärkung der Qualitätskriterien (Aushärtung der Triebe und Ausschluss überständiger Ware). Auch die exakte Abgrenzung von vegetativ vermehrten Stauden zu deren Absaaten durch die Bezeichnung „gen“ wurde in die neuen Gütebestimmungen eingearbeitet.

Der Gelbdruck kann für 5 e bei der FLL (Fax +49 228/96 50 10-20, http://www.fll.de ) angefordert werden. Im Rahmen des Einspruchsverfahrens können Interessierte bis zum 31. Januar Einsprüche geltend machen. Diese sollten als solche kenntlich gemacht und nachvollziehbar formuliert werden. Die FLL nimmt auch Stellungnahmen per E-Mail entgegen. Als Arbeitsgrundlage zur Zusammenstellung der Hinweise/Einsprüche sollte eine entsprechende „word-Datei“ genutzt werden. Die Datei ist auf http://www.fll.de (‚Fachgremien‘ > ‚Aktuelles aus Gremien- und Regelwerksarbeit‘) zum Download eingestellt. Der Regelwerksausschuss wird alle eingegangenen Stellungnahmen beraten.

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