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Neuer Tarifvertrag:
Mehr Lohn für Landschafts­gärtner

Die bundesweit rund 80 000 Beschäftigten im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau erhalten im Westen insgesamt 4,6 % mehr Lohn, Gehalt und Ausbildungsvergütung und im Osten insgesamt 5,7 %. Dazu kommt eine Einmalzahlung in Höhe von 0,4 % der jeweiligen Eingruppierung.
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Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von insgesamt 20 Monaten und beinhaltet eine zweistufige Anhebung der Entgelte. Hierauf verständigten sich die Tarifvertragsparteien, der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (BGL) und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) am 9. Oktober 2007 in Berlin.

Im Westen steigen die Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen ab dem 1. November 2007 tabellenwirksam um 3,1 % plus einer Einmalzahlung von 0,4 %. Der Eckstundenlohn steigt von 11,87 Euro auf 12,24 Euro, plus Einmalzahlung.
In der zweiten Stufe steigen die Entgelte ab dem 1. November 2008 noch einmal für acht Monate um 1,5 % plus Einmalzahlung. Damit steigt der Ecklohn dann im Westen auf 12,42 Euro.

Im Osten steigen die Löhne in der zweiten Stufe um 2,6 %, plus 0,4 % Einmalzahlung. Damit werden die Einkommen im Osten auf 93,5 % des Westniveaus angehoben, der Ecklohn beträgt dann 11,61 Euro. Damit steigen die Löhne im Osten stärker, und es wird eine wesentliche Annäherung der unterschiedlichen Einkommen in West und Ost vollzogen.

Weiterhin haben die Tarifvertragsparteien die neue Einstiegslohngruppe 7.6 vereinbart. Diese gilt ausschließlich für Beschäftigte, die einfachste schematische Gartenpflegearbeiten verrichten, zum Beispiel Rasen mähen. Für diese Arbeiten gilt ab 1. November 2007 ein Stundenlohn im Westen von 8,58 Euro und im Osten von 8,06 Euro. „Die neue Lohngruppe musste eingeführt werden, da die Konkurrenz der Pflegebetriebe im GaLaBau außerhalb des Verbands mit zum Teil wesentlich geringeren Vergütungen im Markt agiert. Dies war sicherlich ein schwerer Schritt für die Gewerkschaft, aber gleichzeitig auch ein Zeichen für die funktionierende Sozialpartnerschaft und branchenspezifische Tarifpolitik“, erläuterte Egon Schnoor, Vorsitzender des BGL-Tarifausschusses.

Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2009. Die Tarifvertragsparteien vereinbarten außerdem eine Erklärungsfrist bis zum 24. Oktober 2007.  BGL/IG BAU

 

(c) DEGA online

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