Landschaftsgärtner bekommen 3,2 % mehr Lohn
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BildER: Wendebourg, K.-U. Häßler - Fotolia.com
Der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (BGL) und die Gewerkschaft IG BAU haben sich in der dritten Tarifrunde am 26. November für die rund 100000 Beschäftigten der GaLaBau-Branche in Deutschland auf einen neuen Tarifvertrag geeinigt. Die Landschaftsgärtner bekommen 2014 3,2 % (im Osten 3,7 %) und 2015 noch einmal 2,5 % (in Ostdeutschland 3,2 %) mehr Lohn und Gehalt. Im Einzelnen wurden folgende Regelungen vereinbart:
Am 1. Januar 2014 und am 1. März 2015 werden die Löhne und Gehälter in den neuen Bundesländern um weitere 0,5 % erhöht (Ost-West-Angleichung). Damit steigen die Löhne in den neuen Bundesländern auf 95,5 und 96 % des Lohnniveaus der alten Bundesländer.
Die Lohngruppe 8.3 – Baumpfleger bis zu dreijähriger Tätigkeit, wird an die LG 4.2a in zwei Schritten, jeweils von 50 % der Differenz, angeglichen. Dies entspricht einem weiteren Zuwachs von über 3 %.
Die Lohngruppe 8.2 – Baumpfleger nach dreijähriger Tätigkeit, wird mit gleicher Prozedere an die LG 4.1 angepasst. Dies entspricht einem weiteren Zuwachs von über 6 %.
Für die unterste Lohngruppe 7.6 ist vereinbart, diese ab dem 1. Januar einheitlich in Ost und West auf 9 € festzulegen und am 1. März 2015 um 2,5 % anzuheben auf 9,23 €.
Die Ausbildungsvergütungen für über 18-Jährige werden am 1. Januar 2014 in West um 30 € und in Ost um 65 € im ersten Ausbildungsjahr angehoben. Alle anderen Ausbildungsjahre werden im Verhältnis erhöht.
Zum 1. August 2014 werden die Ausbildungsvergütungen für Ost und West einheitlich festgelegt und damit die Angleichung vollzogen. Im ersten Ausbildungsjahr beträgt diese dann 650 €, im zweiten 775 € und im dritten 875 €.
Das erste Ausbildungsjahr wird zum 1.August 2015 um 75 Euro und das zweite und dritte um 50 € erhöht. In einem weiteren Schritt werden die Ausbildungsvergütungen am 1. August 2016 in allen drei Ausbildungsjahren um 75 € erhöht. Ein Auszubildender im dritten Lehrjahr bekommt ab August 2016 eine monatliche Vergütung in Höhe von 1000 €.
Der Tarifvertrag greift zum 1. Januar 2014 und hat eine Laufzeit bis zum 31. Januar 2016. Die Laufzeit des bundeseinheitlichen Tarifvertrags zur Ausbildungsvergütung mit der sofortigen Angleichung gilt bis zum 31. Juli 2017.
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