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Kommunen können Aufträge freier vergeben

Das Vergabeverfahren bei öffentlichen Aufträgen in der EU soll einfacher werden. Das EU-Parlament verabschiedete am Mittwoch Regeln, die Städten und Gemeinden mehr Rechtssicherheit und weniger Bürokratie gewähren sollen.
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Außen vor bleibt die kommunale Wasserversorgung. Viele Stadtwerke hatten befürchtet, diese künftig EU-weit ausschreiben zu müssen. Bauvorhaben, die über fünf Millionen, und Dienstleistungsprojekte, die über 130.000 Euro kosten, müssen in der ganzen EU ausgeschrieben werden. Aufträge an eigene Betriebe können Kommunen direkt vergeben. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund begrüßte nach Worten seines Hauptgeschäftsführers Gerd Landsberg „das Ziel eines einfachen und entbürokratisierten Vergaberechts“.

Kritik übte Landsberg an den vom EU-Parlament gesetzten Schwellenwerten bei der europaweiten Ausschreibungspflicht für Liefer- und Dienstleistungen. Diese seien „angesichts einer nur zu 1,5 Prozent erfolgenden öffentlichen Auftragsvergabe an Unternehmen mit Sitz im EU-Ausland zu niedrig. Nach Auffassung des Deutschen Städte- und Gemeindebunds ist der Aufwand für europaweite Ausschreibungen im Verhältnis zum geringen Rücklauf von Angeboten aus dem EU-Ausland zu hoch. Außerdem hält Landsberg die Richtlinien des EU-Parlaments für zu umfangreich. Mit 1223 Seiten seien sie „ein viel zu komplexes Regelungswerk. Dies wird dem eigenen Anspruch der EU an Vereinfachung und Entbürokratisierung nicht gerecht“, sagte Landsberg.

Quelle: Deutscher Kommunal-Informationsdienst, aus Neue Osnabrücker Zeitung, 16.01.2014

 

(c) DEGA online, 24.1.14

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