Bewegung bei den Beiträgen
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Der FGL Hessen-Thüringen hat auf seiner Mitgliederversammlung Mitte Februar 2014 in Bad Nauheim eine neue Beitragsordnung für die Mitglieder entworfen. Zukünftig soll nicht mehr kulant abgewartet werden, wenn ein Mitglied seine Rechnung zu spät bezahlt. Die Jahresrechnung wird am 1. Oktober verschickt und ist innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug zu begleichen.
Wer sich nicht an diesen Zahlungstermin hält, soll unmittelbar nach diesem Termin die erste Mahnung bekommen, 20 Tage später folgt die zweite. 60 Tage nach Fälligkeit wird das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet. „Wenn wir nicht mahnen, bestrafen wir alle unsere pünktlichen Zahler und belohnen die unpünktlichen Mitglieder“, sagt FGL-Geschäftsführer Guntram Löffler. Noch ist die Beitragsordnung im Entwurfsstadium.
Im Moment wird außerdem darüber nachgedacht, wie man Betrieben mit sehr vielen Mitarbeitern, also einer hohen Bruttolohn- und Gehaltssumme, bei der Beitragsberechnung möglicherweise ein wenig entgegenkommen kann. Etwa eine Handvoll große Unternehmen bezahlt im Verbandsgebiet Hessen-Thüringen einen erheblichen Teil der gesamten Beitragssumme des FGL. Daran wird auch eine Entlastung nichts ändern – doch sie zeigt, dass das Anliegen der Großbetriebe ernst genommen wird. Wie die Entlastung aussehen kann, soll nun weiter diskutiert werden.
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