Landesgartenschau 2020 ausgeschrieben
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Am 24. März 2014 hat die Landesregierung von Schleswig-Holstein die Ausschreibung für die 4. Landesgartenschau in Deutschlands nördlichstem Bundesland veröffentlicht. Damit können sich Städte und Gemeinden informieren, unter welchen Bedingungen sie sich für die LaGa 2020 bewerben können (siehe http://www.dega-galabau.de, Webcode dega2433). „Ich freue mich, dass mit der Ausschreibung für die vierte Landesgartenschau der Weg zu einem regelmäßigen Turnus eingeleitet wird“, sagte der zuständige Minister Robert Habeck. Gartenschauen seien Leistungsschauen, bei denen sich alle Sparten des hiesigen Gartenbaus mit ihren Produkten und Dienstleistungen präsentierten. Sie wirkten als Impulsgeber und Motor für eine nachhaltige Stadtentwicklung, sagte der Minister.
Die Bewerbungsfrist endet am 27. Februar 2015. Damit haben die Kommunen nach Ansicht der Landesregierung einen angemessenen zeitlichen Vorlauf für ihre Planungen. Danach erfolgt die Vorauswahl für den Gartenschaustandort durch ein sachkundiges Gremium aus Vertreterinnen und Vertretern des Innen-, des Wirtschafts- und des Landwirtschaftsministeriums sowie verschiedener Fachverbände. Die endgültige Entscheidung trifft die Landesregierung durch Kabinettsbeschluss. Die Federführung des Verfahrens liegt beim Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (melur).
Die Finanzierung einer Landesgartenschau erfolgt durch die ausrichtende Stadt oder Gemeinde. Allerdings besteht für die Kommune die Möglichkeit, für Infrastrukturmaßnahmen eine Förderung durch das Land im Rahmen bestehender einschlägiger Programme zu beantragen.
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