SVLFG begrüßt Bereitstellung zusätzlicher Mittel für die Krankenversicherung
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„Ohne die vorgesehenen 62 Mio. Euro, die das Bundeslandwirtschaftsministerium in diesem und dem nächsten Jahr der LKV insgesamt zusätzlich zur Verfügung stellt, wären auf die Versicherten spürbare Beitragserhöhungen zugekommen“, so der Vorstandsvorsitzende der SVLFG, Arnd Spahn. Der Vorstand erkenne ausdrücklich den finanziellen Kraftakt an, mit dem der Bund die Folgen abwende, die durch die Kürzung der Beteiligung des Bundes für versicherungsfremde Leistungen an den Gesundheitsfonds auf die Landwirte zugekommen wären.
Der Finanzbedarf in der LKV ist entstanden, weil der Bund den Zuschuss an den Ge-sundheitsfonds zur pauschalen Abgeltung der Aufwendungen der Krankenkassen für sogenannte versicherungsfremde Leistungen in diesem Jahr um 3,5 Mrd. Euro und in 2015 um 2,5 Mrd. Euro kürzt. Die landwirtschaftliche Krankenversicherung ist zwar nicht am Gesundheitsfonds beteiligt, erhält aber dennoch einen Anteil an den Beteili¬gungen des Bundes für von ihr erbrachte versicherungsfremde Leistungen. Dazu zählt insbesondere die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern und Familienange¬hörigen.
Aus der Kürzung der Bundesmittel resultieren für die LKV Mindereinnahmen von rund 37 Mio. Euro in diesem und 25 Mio. Euro im nächsten Jahr. Bundeslandwirt¬schaftsminister Christian Schmidt hatte entschieden, diese Lücke aus seinem Etat heraus auszugleichen. SVLFG
(c) DEGA online, 23. April 2014
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