Auch die Gärtner profitieren von der Reform
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Beitragszahler der Gartenbau-Versicherung, also der neuen Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), profitieren ebenfalls vom jüngst verabschiedeten Rentenpaket. Das bekräftigte Arnd Spahn, Vorstandsvorsitzender der SVLFG. So wird auch die landwirtschaftliche Alterskasse eine abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren ab dem 63. Lebensjahr gewähren und die Erziehungszeiten von Kindern, die vor 1992 geboren wurden, anerkennen (sogenannte Mütterrente). Die Änderungen traten am 1. Juli in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt erhöhten sich die Renten der landwirtschaftlichen Alterskasse und Berufsgenossenschaft um 1,67 % in den alten und 2,53 % in den neuen Bundesländern.
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