Verband fordert Pflege- und Entwicklungskonzepte
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Bild: Wendebourg
Der Hessische Rechnungshof kommt in seinem „Kommunalbericht 2013“ für das Bundesland zu dem Ergebnis, dass der Pflegezustand der Grünanlagen in den untersuchten Städten überwiegend gut ist, aber die Gestaltung und Nutzungsabsichten der Flächen in Einklang gebracht werden müssen. Dazu merkte Eiko Leitsch, Präsidiumsmitglied des Fachverbands Garten, Landschafts- und Sportplatzbau Hessen-Thüringen (FGL), in einer Stellungnahme vor dem Unterausschuss für Finanzcontrolling und Verwaltungssteuerung am 9. Juli 2014 im Hessischen Landtag an, dass der Verband uneingeschränkt die in dem Kommunalbericht 2013 geforderte klare politische Zielsetzung zum öffentlichen Grün unterstützt. Es müsse ein über 20 bis 25 Jahre reichendes Pflege- und Entwicklungskonzept für jede Anlagen geben, welches als Basis für weitere, zu entwickelnde und konsequent zu nutzende Steuerungsinstrumente für die Kommunen taugen muss. Baum- und Grünflächenkataster würden die Informationen liefern, die eine optimierte Betriebsteuerung ermöglichen. Dabei müssten die Kosten, die erbrachten Leistungen und die Qualität in der Praxis regelmäßig kontrolliert werden. Kontrollen würden darüber hinaus bewirken, dass Preis- und Lohndumping nicht der fachgerechten Ausführung der Arbeiten entgegenwirkt.
Innovative Finanzierungskonzepte könnten für die Finanzierung bestehender und künftiger Grünanlagen diskutiert werden: So sollten sich die Städte dafür einsetzen, dass die Verbesserung von städtischen Grünanlagen künftig aus Kompensationsmaßnahmen für Eingriffe nach dem § 14 Abs. 1 BNatSchG finanziert werden.
Diese Aussagen treffen uneingeschränkt auch auf andere Bundesländer zu.
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