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Glyphosate

Verwendung eingeschränkt

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Um das Grundwasser vor dem Eintrag von Glyphosat besser zu schützen, gibt es seit dem 21. Mai neue zusätzliche Anwendungsbestimmungen, die alle glyphosathaltigen Herbizide (zum Beispiel „Roundup“) – auch bereits gekaufte Produkte – betreffen. Für die Anwendung im GaLaBau hat die Begrenzung des Wirkstoffaufwands auf 3,6 kg/Hektar (0,36 g/m²) und Jahr sowie die Beschränkung auf maximal zwei Anwendungen im Jahr im Abstand von mindestens 90 Tagen eine Bedeutung.

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