Schneller schuldenfrei
- Veröffentlicht am
Für Existenzgründer und Verbraucher, die jetzt Insolvenz anmelden müssen, hat der Gesetzgeber gute Nachrichten. Bei nach dem 1. Juli eingereichten Anträgen greift die im Sommer 2013 von der deutschen Bundesregierung beschlossene 2. Stufe des Insolvenzrechts. Die sieht unter anderem vor, dass Schuldner, die die Verfahrens-kosten und mindestens 35 % der Gläubigerforderungen begleichen können, bereits nach drei Jahren (bisher sechs Jahre) eine Restschuldbefreiung beantragen können.
Die Beschleunigung ist nach Ansicht der Regierung auch im Interesse der Gläubiger, weil die Schuldner einen gezielten Anreiz erhalten, möglichst große Anteile der Schulden zurückzubezahlen (siehe dazu auch Webcode dega2490).
Barrierefreiheit Menü
Hier können Sie Ihre Einstellungen anpassen:
Schriftgröße
Kontrast
100 Euro Rabatt auf Ihr Stellenangebot
Als Abonnent:in von DEGA GALABAU erhalten Sie pro Kalenderjahr 100 Euro Rabatt auf Ihr Stellenangebot im Grünen Stellenmarkt.
mehr erfahrenNoch kein Abo? Jetzt abonnieren und Rabatt für 2025 sichern.
zum DEGA GALABAU-Abo
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.