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Insolvenzrecht

Schneller schuldenfrei

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Für Existenzgründer und Verbraucher, die jetzt Insolvenz anmelden müssen, hat der Gesetzgeber gute Nachrichten. Bei nach dem 1. Juli eingereichten Anträgen greift die im Sommer 2013 von der deutschen Bundesregierung beschlossene 2. Stufe des Insolvenzrechts. Die sieht unter anderem vor, dass Schuldner, die die Verfahrens-kosten und mindestens 35 % der Gläubigerforderungen begleichen können, bereits nach drei Jahren (bisher sechs Jahre) eine Restschuldbefreiung beantragen können.

Die Beschleunigung ist nach Ansicht der Regierung auch im Interesse der Gläubiger, weil die Schuldner einen gezielten Anreiz erhalten, möglichst große Anteile der Schulden zurückzubezahlen (siehe dazu auch Webcode dega2490).

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