Auch der Winterdienst ist steuerlich absetzbar
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Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) können Steuerzahler Kosten, die durch Schneeräumen oder Straßenreinigung als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend gemacht werden (Az. VI R 56/12) steuerlich absetzen. Darauf weist die Stiftung Warentest auf ihrer Internetseite hin. Der Begriff „haushaltsnahe Dienstleistung“ sei gesetzlich nicht näher bestimmt. Die Leistungen müssten eine hinreichende Nähe zur Haushaltsführung aufweisen und gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts oder entsprechend Beschäftigte erledigt werden. Nach Ansicht der Richter findet eine Dienstleistung „in“ einem Haushalt statt, wenn sie „im räumlichen Bereich des Haushalts“ geleistet wird und ein räumlich-funktionaler Zusammenhang besteht. Die Grenzen des Haushalts werden damit nicht mehr durch die Grundstücksgrenzen abgesteckt. Mit diesem Urteil wenden die Richter sich auch gegen das BMF-Schreiben zu den haushaltsnahen Dienstleistungen (BStBl I 2014, 75, Tz.15). Mit der steuerlichen Anerkennung haushaltsnaher Dienstleistungen, so heißt es auf test.de, sollte die Wirtschaft gefördert und Schwarzarbeit bekämpft werden. Steuerpflichtige könnten sich sonst darauf einigen, für den Winterdienst auf dem Grundstück eine Rechnung auszustellen und die Reinigung vor dem Haus „schwarz“ zu begleichen.
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