Einspruch für FLL-Bewässerungsrichtlinie bis 1. Dezember möglich
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Die sogenannte „Bewässerungsrichtlinie“ der FLL wurde überarbeitet. Jetzt hat der FLL-Regelwerksausschuss „Bewässerung“ unter der Leitung von Prof. Dr. Stephan Roth-Kleyer von der Hochschule Geisenheim einen Gelbdruck vorgestellt, der folgende inhaltlichen Ergänzungen enthält:
wandgebundene FassadenbegrünungenBewässerung von Straßenbäumen und -begleitgrünBewässerungsverfahren um poröse Perl-/Schwitzschläuche Bewässerungsmatten
Im Rahmen des offiziellen Einspruchsverfahrens bis 1. Dezember können Interessierte den Gelbdruck für 7,50 € bei der FLL anfordern und Einsprüche geltend machen. Diese sollten als solche kenntlich gemacht und nachvollziehbar formuliert werden. Die Datei ist auf http://www.fll.de zum Download eingestellt. Der Ausschuss wird nach dem Einspruchsverfahren alle Stellungnahmen beraten. Die Empfehlungen werden dann als „Bewässerungsrichtlinien – Richtlinien für die Planung, Installation und Instandhaltung von Bewässerungsanlagen für Vegetationsflächen“ veröffentlicht.
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