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Gewerkeabgrenzung

Landschaftsgärtner dürfen Dichtheitsprüfungen durchführen

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Der Verband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Nordrhein-Westfalen (VGL) hat mit dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes geklärt, dass die Landschaftsgärtner Dichtheitsprüfungen durchführen dürfen. „Das Ministerium hat danach bestätigt, dass ausgebildete Landschaftsgärtner mit einer Berufserfahrung von zwei Jahren als sachkundig anerkannt werden können, wenn sie die zusätzlich erforderlichen Schulungen erhalten haben“, sagte VGL-Geschäftsführer Dr. Schürmann.

Demnach ist es den Fachkräften im GaLaBau auch künftig möglich, die Sachkunde zur Durchführung der Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasserleitungen zu erlangen.

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