Baden-Württemberg: Regierung macht Ernst mit der "grünen Bauordnung"
Am 5. November 2014 soll die zweite Lesung der neuen Novelle der Landesbauordnung stattfinden. Mit ihr will die grün-rote Landesregierung mehr soziale und ökologische Aspekte im Gesetz verankern. Die Änderungen betreffen unter anderem die erleichterte Nutzung regenerativer Energien, die Verwendung von Holz als Baustoff, mehr Fahrradstellplätze und die Fassadenbegrünung.
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Nach der neuen Novelle sollen Häuser vermehrt begrünt werden. "Sollte eine Begrünung von Grundstücken nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich sein, sollen die bauliche Anlagen zu begrünen sein (z.B. durch Dach- oder Fassadenbegrünung), soweit ihre Beschaffenheit, Konstruktion und Gestaltung dies zulassen und die Maßnahme für die Bauherrin oder den Bauherrn wirtschaftlich zumutbar ist", heißt es im Gesetzentwurf des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur.
Susanne Preuß, Wirtschaftskorrespondentin in Stuttgart, spricht in ihrem Artikel in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 15.10. von einer "Zwangsbegrünung" und für Ottmar Wernicke, Geschäftsführer des Haus- und Grundbesitzerverbandes Württemberg, sei das Gesetz ideologiegetrieben (FAZ,15.10.)
Am 5. November wird über die Novelle der Landesbauordnung im Landtag abgestimmt.
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