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Arbeitsstättenverordnung

Baustellentoiletten müssen Mindesttemperatur haben

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Das sollten Unternehmer im Hinblick auf den kommenden Winter beachten: Nach der Neuregelung der bundesweit geltenden Arbeitsstättenverordnung (Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.5) 2012 müssen Baustellentoiletten auch in der kalten Jahreszeit mindestens 18 °C warm sein (siehe http://www.dega-galabau.de, Webcode dega2552). „Das Bibbern auf dem Örtchen hat endlich ein Ende“, schreibt die Gewerkschaft IG BAU in einer Meldung, obwohl sie nicht davon ausgeht, dass die vorgeschriebene Temperatur penibel eingehalten wird. Aber selbst wenn eine Toilette am Arbeitsplatz kein Kühlschrank mehr ist, sei das schon ein Erfolg.

Möglich sei es, eine elektrische Zusatzheizung in den mobilen Toiletten zu installieren oder bei längerfristigen Baustellen beheizte WC-Container aufzustellen. Wünschenswert sei auch ein Waschbecken mit Seife, Handdesinfektion und Hautpflege. Dies sei oft Mangelware. Zudem würden viele Baustellentoiletten nur unzureichend gereinigt. Die Unternehmen müssten dem stillen Örtchen mehr Beachtung schenken.

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