Verfassungsgericht kippt Erbschaftsteuerregeln
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Wer seinen Betrieb innerhalb der Familie vererben möchte, könnte in Zukunft Erbschaftsteuer zahlen müssen. Denn das Bundesverfassungsgericht beschied am 17. Dezember, dass die einseitige Privilegierung von Firmenerben gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes verstoße (Az. 1 BvL 21/12). Allerdings hat das Gericht es in das Ermessen des Gesetzgebers gestellt, „kleine und mittlere Unternehmen, die in personaler Verantwortung geführt werden, zur Sicherung ihres Bestands und zur Erhaltung der Arbeitsplätze steuerlich zu begünstigen“. Deshalb ist davon auszugehen, dass viele GaLaBau-Unternehmer, die auf eine steuerfreie Übergabe der Firmenwerte an Tochter oder Sohn gehofft haben, auch weiterhin von der Steuerlast befreit sein werden – zumal die 2009 eingeführte Regelung ohnehin bis zum 30. Juni 2016 gilt. Bis dahin muss die Bundesregierung das Gesetz grundgesetzkonform verändern.
Ganz nebenbei gibt es bekanntlicherweise Lösungen, die Betriebsnachfolge – auch innerhalb der Familie – anders zu regeln, als über eine Erbschaft.
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