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Berufsgenossenschaft

NRW-Verband kritisiert die SVLFG-Beitragsbescheide

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Der Verband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Nordrhein-Westfalen (VGL NRW) kritisiert die Beitragspolitik der berufsgenossenschaftlichen Unfallversicherung in der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). Die per Beitragsbescheid erhobene Forderung an die Unternehmen, noch im Januar 40 % (bei Teilzahlung, bei Nichtteilzahlung 80 %) der Beitragssumme zu überweisen, gefährde die Liquidität der Unternehmen, warnte Verbandspräsident H. Christian Leonhards bei einem Treffen mit SVLFG-Geschäftsführer Reinhold Knittel in Oberhausen.

Der zeigte sich von den Sorgen der Landschaftsgärtner relativ unbeeindruckt und erklärte die hohen Forderungen zum Jahresbeginn mit größerem Haftungsaufkommen in der Frühlingssaison. Da die SVLFG keinerlei Kredite aufnehmen dürfe, sei sie gezwungen, das Geld dann einzusammeln, wenn auch für die Versicherung das Haftungsrisiko steige, erklärte Knittel. Der Versicherungsvorstand habe daher beschlossen, die vorläufigen Beitragsbescheide mit dem Zahlungsziel 15. Januar zu versehen.

Der endgültige Beitragsbescheid soll im August 2015 verschickt werden.

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