Neuer Gesamtarbeitsvertrag für die grüne Branche
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Die Gartenbaubranche der Schweiz hat sich im Dezember auf die Verlängerung des nicht-allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsvertrags (GAV) bis 2018 geeinigt (digitale Version unter Webcode dega2590). Der Arbeitgeberverband Jardin Suisse und die Arbeitnehmerorganisation Grüne Berufe Schweiz (GBS) haben darin empfohlen, die Lohnsumme um 1 % anzuheben. Die Mindestlöhne bleiben für die Landschaftsgärtner und die Baumschuler unverändert.
Der GAV gilt für etwa 10 000 Mitarbeiter in etwa 1 400 Unternehmen des Landschaftsbaus, des Zierpflanzenbaus, des Baumschulwesens sowie der gärtnerischen Produktion der Deutschschweiz, so Jardin-Suisse-Geschäftsführer Carlo Vercelli.
Die mit der GBS konkurrierende Gewerkschaft Unia verlangt höhere Löhne und einen allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsvertrag. Sie kritisierte den GAV als ungenügend.
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