Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Krankenversicherung

Heller Hautkrebs ist jetzt Berufskrankheit

Veröffentlicht am
Dieser Artikel ist in der erschienen.
PDF herunterladen
Artikel teilen:

Seit Januar 2015 kann der „Helle Hautkrebs“ von den Versicherungen als Berufskrankheit anerkannt werden. Damit hat ein Teil der bis zu 200000 Menschen, die jährlich neu erkranken, die Chance, entsprechend von der gesetzlichen Unfallversicherung bei der Genesung unterstützt zu werden. Mit der Anerkennung rücken die Versicherungen auch die Prävention in den Vordergrund. Denn besonders gefährdet sind Arbeitnehmer, deren Haut der Sonne ausgesetzt ist.

Das „A und O“ ist eine geeignete Berufskleidung, die vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden sollte. Die Kleidung ist besonders dicht gewebt, dennoch atmungsaktiv und gewährleistet durch eine spezielle chemische Behandlung einen besonders guten UV-Schutz. Die Höhe des UV-Schutzes ist hier mit dem Kürzel UPF (Ultraviolet Protection Factor) immer mit angegeben. Weiterhin gehört eine geeignete Kopfbedeckung, möglichst mit breitem Schirm als Gesichtsschutz sowie einem Nackenschutz dazu. Um die Augen zu schützen, bietet sich eine UV-geprüfte Sonnenbrille an. Zusätzlichen Schutz gewährleistet das tägliche Eincremen mit einem medizinischen UV-Schutz, der einen besonders hohen Lichtschutzfaktor (50+) enthält.

Weiterführende Informationen und einen Risikotest finden Interessierte auf der Website der Präventionskampagne „Action! 1 Minute für Hautgesundheit: Gemeinsam gegen Hellen Hautkrebs“ (Urheber: Galderma Laboratorium GmbH) unter http://www.dega-galabau.de, dega2594.

0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren