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Steuerunterlagen

Das können Sie jetzt entsorgen

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Folgende Unterlagen können nun vernichtet werden:

Aufbewahrungsfrist 10 Jahre (gilt nicht, soweit Bescheide noch nicht endgültig und soweit Verfahren anhängig sind): Bücher, Inventare, Bilanzen, Rechnungen und Buchungsbelege (Offene-Posten-Buchführung) – das heißt Bücher mit Eintragung vor dem 1. Januar 2005, Bilanzen und Inventare, die vor dem 1. Januar 2005 aufgestellt sind, sowie Belege mit BuchfunktionAufbewahrungsfrist 6 Jahre (gilt nicht, soweit Bescheide noch nicht endgültig und soweit Verfahren anhängig sind): Empfangene Handels- und Geschäftsbriefe sowie Kopien von abgesandten Handels- und Geschäftsbriefen, sonstige Unterlagen – das heißt Unterlagen und Lohnkonten, die vor dem 1. Januar 2009 entstanden sind.

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