10 Gebote für Landschaftsgärtner
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Einen Auftrag gewinnbringend abzuwickeln, ist eigentlich nicht so schwer. In der Theorie zumindest. In der Praxis gibt es aber immer noch zu viele Unternehmer, die bereit sind, sich für ein Butterbrot zu prostituieren. Standards kann man auf Dauer nur erreichen, wenn sie allgemein verbindlich sind, Ehrfurcht gebietend und unwidersprochen, wie die Gesetzestafeln des alten Moses. In dieser schönen Tradition möchte ich zehn Gebote folgen lassen, die, ginge es nach mir, jeder GaLaBau-Unternehmer bereits im zarten Kleinkindalter auswendig lernen müsste.
1. Du sollst nicht kostenlos beraten und planen.
2. Du sollst deine angemessen verrechneten Planungen so präzise verfassen, dass der im Angebot enthaltene Leistungsumfang zweifelsfrei definiert ist.
3. Du sollst den Kunden schriftlich nachweisbar, also am besten gleich im Angebot, darüber aufklären, dass jede – in Worten: jede – Sonderleistung nach Aufwand verrechnet wird.
4. Du sollst deine Mitarbeiter arbeitstäglich genau über das laut Angebot zu erbringende Arbeitspensum informieren.
5. Du sollst dir von deinen Mitarbeitern jede Sonderleistung arbeitstäglich nach Leistung, Zeit und Materialverbrauch festhalten lassen.
6. Du sollst nach kritischer Beurteilung des Kostenrisikos gegebenenfalls Vorschüsse verlangen.
7. Du sollst bei finanziell größeren Projekten Zwischenrechnungen stellen und vorab vertraglich sofortige Einstellung der Arbeiten vereinbaren, falls eine solche nicht pünktlich bezahlt wird.
8. Du sollst keine Nachlässe für fristgemäße Zahlung gewähren – die ist eine selbstverständliche Verpflichtung. Wenn schon Skonto, dann höchstens für sofortige Zahlung.
9. Du sollst nicht vor juristischen Schritten zurückschrecken, wenn ein Kunde nicht zahlen will. Der Kunde muss lernen: Zechprellerei ist wie ein Griff ins Feuer – man verbrennt sich dabei.
10. Du sollst keine Angst haben, einen zahlungsunwilligen Kunden zu verlieren. Was soll dir ein Kunde, der nichts einbringt? Wozu machst du denn deinen Job? Na? Also!
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