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Mindestlohn und aufzeichnungspflichten

Und er betrifft uns doch!

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Zumindest für alle gewerblichen Mitarbeiter, die nach Tarif bezahlt werden, sollte der Mindestlohn eigentlich kein Thema sein. Doch der Teufel steckt im Detail. Denn selbst die nach Tarif entlohnenden Unternehmen jammern über das Mindestlohngesetz (MiLoG) und das liegt in erster Linie an den Aufzeichnungspflichten. Zwar sind die für viele Unternehmen nicht neu, da sie bereits seit Jahren über das Arbeitnehmerentsendegesetz bestehen. Aber statt wie bisher für die Angestellten monatlich Arbeitszeitaufzeichnungen vor-legen zu müssen, verlangt der Gesetzgeber nun alle sieben Tage die Daten – und das für alle Angestellten, deren verstetigtes regelmäßiges Monatsentgelt brutto 2958 € nicht überschreitet. Damit dürften zum Beispiel praktisch alle teilzeitbeschäftigten Büromitarbeiter betroffen sein. „Gerade für die vielen Betriebe, bei denen der Unternehmer noch selbst in viele Arbeitsabläufe involviert ist, bedeutet dies unnötige Mehrarbeit außerhalb des Kerngeschäfts“, sagt Andreas Stump vom BGL. Deshalb wünsche man sich hier Nachbesserungen, damit die nicht unter den Mindestlohn fallende Branche auch nicht unter den Auswirkungen des MiLoG leiden müsse. „Wir wünschen uns, dass die Koalitionsparteien, wie ja bereits angekün-digt, spätestens nach Ostern Erleichterungen verhandeln“, meint Stump.

„Den größten Leidensdruck hat zurzeit die Landwirtschaft“, meint Rudolf Walter Klingshirn vom VGL Bayern. Die Landwirtschaft habe kurz vor Einführung des MiLoG noch einen allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag geschlossen. „Hier wurde aber wohl übersehen, dass die Landwirtschaft dann zwar nicht dem Mindestlohngesetz unterfällt, sich die Aufzeichnungspflichten zukünftig aber aus dem strengeren Arbeitnehmerentsendegesetz ableiten.“

„Des Weiteren gilt für die Arbeitnehmer, die über der Gehaltsgrenze liegen, wie etwa Bauleiter, eine korrekte Erfassung der Überstunden“, meint Harald Mikulla vom VGL Niedersachsen-Bremen. Außerdem würden viele Betriebe gar keine Arbeitszeitkonten führen, weshalb das MiLoG in diesen Betrieben auf jeden Fall zu Mehrbelastungen führen werde.

Ebenfalls kritisch sei die Regelung, dass Auftragnehmer für ihre Subunternehmer verantwortlich seien, was das Zahlen des Mindestlohnes angeht, meint VGL-Präsident Hans Christian Leonhards.

Für alle, die mit Aushilfen arbeiten, dürfte das nicht nur bürokratischer, sondern auch teurer werden. Daran werden auch die Tricks nichts ändern, mit denen Unternehmer in einigen Branchen versuchen, den Mindestlohn zu umgehen.

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