Kleinlaster bleiben erstmal außen vor
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Der GaLaBau darf erstmal „Danke“ an die Bundesregierung sagen. Denn in dem am 27. März 2015 vom Bundestag verabschiedeten Gesetz zur „Pkw-Maut“ (Gesetz zur Infrastrukturabgabe) werden tatsächlich, wie in den Entwürfen bereits vorgesehen, die in der Branche beliebten Kleinlaster und Kleintransporter ab 3,5 t weiter ausgespart.
Das von den Medien und der Opposition als „Ausländermaut“ gescholtene Gesetzeswerk sieht ab 1. Januar 2016 für alle Fahrzeuge unter 3,5 t eine Mautabgabe für die Benutzung der Autobahnen vor. Um die Bundesbürger nicht zu belasten, soll im gleichen Zug die Kfz-Steuer um 130 e gesenkt werden. Dabei glaubt die CSU – die das Gesetzesvorhaben auf die Agenda der Regierung gezwungen hat –, die EU mit einem Trick zu überlisten: Sie will die Kfz-Steuersenkung in einem separaten Gesetz regeln. Nicht nur deshalb glauben Verkehrsexperten, dass das Gesetz so keinen Bestand behalten wird. Die EU-Partner Niederlande und Österreich haben bereits angekündigt, eine Klage gegen die Pkw-Maut zu prüfen.
Auch aus anderem Grund darf der GaLaBau nicht darauf vertrauen, dass die Mautfreiheit für Sprinter bestehen bleibt: Bereits 2006 hatten die EU-Verkehrsminister in einer „Euro-Vignettenrichtlinie“ beschlossen, dass die Lkw-Maut ab 2012 auch auf Kleinlaster ausgedehnt werden kann. Deutschland hat bekanntlich bis heute von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht, dies in nationales Recht umzusetzen. Ob das so bleibt, erscheint fraglich.
Zum 1. Oktober sinkt jetzt jedenfalls erstmal die Grenze für die Mautpflicht bei Lkw von 12 auf 7,5 t – damit werden ohnehin für viele GaLaBau-Gefährte Autobahnfahrten mautpflichtig. Außerdem werden bereits ab Juli 2015 1 100 km weitere, vierspurig ausgebaute Fernstraßen in die Mautpflicht einbezogen.
Einen Link zu einem Informationspapier des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zur Pkw-Maut haben wir unter dem Webcode dega2644 zur Verfügung gestellt.
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