Höhere Renten ab 1. Juli
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Zum 1. Juli 2015 erhöhen sich die Renten in den neuen Ländern um 2,5, in den alten Ländern um 2,1 %. Dies beschloss der Bundesrat am 12. Juni. Die Steigerung gilt unter anderem sowohl für die Renten aus der Alterssicherung als auch für die Renten der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft. Der Bundesrat bekräftigte außerdem seine Auffassung, dass mit den Vorbereitungen zu abschließend einheitlichen Rentenwerten in alten und neuen Ländern nicht erst 2016, sondern umgehend zu beginnen ist. Er forderte die Bundesregierung auf, zeitnah eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einzusetzen, die entsprechende Lösungsvorschläge erarbeiten soll.
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