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Mindestlohn

BGL begrüßt Absenkung des Schwellenwerts

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Der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (BGL) hat die von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles in Aussicht gestellte Absenkung des Schwellenwerts für die Aufzeichnungspflichten im Mindestlohngesetz von 2958 auf 2000 € begrüßt. Die Nachbesserung bei der Arbeitszeitdokumentation sei ein erster Schritt in die richtige Richtung, so BGL-Präsident August Forster.

Damit habe die Regierung zu erkennen gegeben, dass sie das Problem des überdimensionierten Bürokratieaufwands, der dem Mittelstand durch das Mindestlohngesetz entsteht, angehen wolle.

Trotz der positiven Nachrichten aus Berlin sieht Forster allerdings weiteren Handlungsbedarf bei der sogenannten Auftraggeberhaftung. Hier fehle es für die Unternehmer an Rechtssicherheit. Ein Auftraggeber haftet derzeit für die Mindestlohn-Praxis seiner Subunternehmer, obwohl er selbst keinen Einblick in deren Bücher nehmen kann. Aus diesem Grund setzt sich der Verband auch in diesem Bereich des Mindestlohngesetzes für eine Korrektur ein.

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