Neue Verordnung in Kraft
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Bereits seit dem 1. Juni 2015 gilt die neue Betriebssicherheitsverordnung. Sie soll Bürokratiekosten abbauen, sich mehr am wirklichen Unfallgeschehen orientieren und die älter werdende Belegschaft berücksichtigen.
So wurden etwa die Schutzmaßnahmen konkretisiert, etwa durch die Einführung sogenannter „Schutzziele“ von Arbeitsmitteln (Schutzziel einer Fräse wäre zum Beispiel „Keine Verletzungen durch das Fräswerkzeug“). Die Schutzziele sollen dem Arbeitgeber ermöglichen, flexible und an die betrieblichen Gegebenheiten angepasste Lösungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz zu finden.
Bei dem zentralen Element der Arbeitssicherheit, der vom Arbeitgeber zu erstellenden „Gefährdungsbeurteilung“, wurden die zu berücksichtigenden Punkte bei der Verwendung von Arbeitsmitteln gegenüber der alten Betriebssicherheitsverordnung wesentlich stärker herausgestellt. Durch die Gefährdungsbeurteilung können Schutzziele und damit die sichere Verwendung – auch älterer Arbeitsmittel – gewährleistet werden. Damit ist das viel diskutierte Thema des Bestandsschutzes vom Tisch.
Je nach Risiko kann eine sogenannte technische, organisatorische oder persönliche Maßnahme getroffen werden, um das Schutzziel zu erreichen. Ob die getroffene Maßnahme dem Stand der Technik entsprochen hat oder ob sie ausreichend war, müssen im Falle eines Unfalls die Gerichte beurteilen.
Mit der neuen Betriebssicherheitsverordnung erhält der Arbeitgeber eine Vielzahl konkreter Aufgaben hinzu. Diese waren zwar schon vorher zu leisten, sind nun aber konkret benannt. Für den Betrieb wird es immer wichtiger werden, sich im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz beraten zu lassen und die regelmäßigen Maßnahmen schriftlich zu dokumentieren.
Die Betriebssicherheitsverordnung finden Sie im Internet per Direktlink über http://www.dega-galabau.de (dega2774).
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