Änderung des Umsatzsteuergesetzes beschlossen
Der Deutsche Bundestag hat eine Änderung des Umsatzsteuergesetzes beschlossen, die näher bestimmt, wann Tätigkeiten von Kommunen nicht der Umsatzsteuer unterliegen. Nach den Ausführungen im Bericht des Finanzausschusses ist die EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie Maßstab für die Beurteilung von Wettbewerbsverzerrungen. Demnach dürfen private Unternehmen gegenüber öffentlichen Anbietern nicht benachteiligt werden. Dieser ausdrückliche Hinweis wäre ohne das Engagement der Verbände nicht erreicht worden.
- Veröffentlicht am
Zu ihnen zählen der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e.V. (BGL), der Zentralverband Gartenbau e.V. (ZVG), der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) und der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB).
Durch die nun verabschiedete Neuregelung des Umsatzsteuergesetzes können kommunale Betriebe in Zukunft Dienstleistungen als Infrastrukturmaßnahmen mindestens 19 % günstiger anbieten. „Zwar ist es uns nicht gelungen, die Abgeordneten davon zu überzeugen, das Gesetzesvorhaben fallen zu lassen - zu groß war der Wunsch von Bundesländern und Kommunen. Aber, wir konnten unsere Positionen deutlich machen“, erklärte BGL-Präsident August Forster. „Wir konnten die Politik schließlich davon überzeugen, dass die mögliche Wettbewerbsverzerrung für den Garten- und Landschaftsbau eine Bedrohung darstellt. Aus diesem Grund soll die Grünflächenpflege – so haben es die Abgeordneten im Abschlussprotokoll festgehalten – von der Neuregelung nicht betroffen sein. Überdies haben die Abgeordneten in der Gesetzesbegründung klargestellt, dass umsatzsteuerbedingte Wettbewerbsverzerrungen europarechtswidrig sind“, sagte Forster.
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.