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Gesetz zur UmsatzsteuerBefreiung beschlossen

Grünflächenpflege nicht betroffen

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Der Deutsche Bundestag hat eine Änderung des Umsatzsteuergesetzes beschlossen, die regelt, wann Tätigkeiten von Kommunen der Umsatzsteuer unterliegen und wann nicht (Gesetz zur Befreiung interkommunaler Zweckverbände von der Umsatzsteuer). Nach Angaben des Finanzausschusses ist die EU-Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie Maßstab für die Beurteilung von Wettbewerbsverzerrungen. Demnach dürfen private Unternehmen gegenüber öffentlichen Anbietern nicht benachteiligt werden. Dieser ausdrückliche Hinweis wäre ohne das Engagement der Verbände nicht erreicht worden. Zu ihnen zählen der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (BGL), der Zentralverband Gartenbau (ZVG), der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) und der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB).

Durch die nun verabschiedete Neuregelung des Umsatzsteuergesetzes können kommunale Betriebe in Zukunft Dienstleistungen als Infrastrukturmaßnahmen mindestens 19 % günstiger anbieten. „Zwar ist es uns nicht gelungen, die Abgeordneten davon zu überzeugen, das Gesetzesvorhaben fallen zu lassen – zu groß war der Wunsch von Bundesländern und Kommunen. Aber wir konnten unsere Positionen deutlich machen“, erklärte BGL-Präsident August Forster. „Wir konnten die Politik davon überzeugen, dass die mögliche Wettbewerbsverzerrung für den GaLaBau eine Bedrohung darstellt. Aus diesem Grund soll die Grünflächenpflege – so haben es die Abgeordneten im Abschlussprotokoll festgehalten – von der Neuregelung nicht betroffen sein. Überdies haben die Abgeordneten in der Gesetzesbegründung klargestellt, dass umsatzsteuerbedingte Wettbewerbsverzerrungen europarechtswidrig sind“, sagte Forster.

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