Grünflächenpflege nicht betroffen
- Veröffentlicht am
Der Deutsche Bundestag hat eine Änderung des Umsatzsteuergesetzes beschlossen, die regelt, wann Tätigkeiten von Kommunen der Umsatzsteuer unterliegen und wann nicht (Gesetz zur Befreiung interkommunaler Zweckverbände von der Umsatzsteuer). Nach Angaben des Finanzausschusses ist die EU-Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie Maßstab für die Beurteilung von Wettbewerbsverzerrungen. Demnach dürfen private Unternehmen gegenüber öffentlichen Anbietern nicht benachteiligt werden. Dieser ausdrückliche Hinweis wäre ohne das Engagement der Verbände nicht erreicht worden. Zu ihnen zählen der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (BGL), der Zentralverband Gartenbau (ZVG), der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) und der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB).
Durch die nun verabschiedete Neuregelung des Umsatzsteuergesetzes können kommunale Betriebe in Zukunft Dienstleistungen als Infrastrukturmaßnahmen mindestens 19 % günstiger anbieten. „Zwar ist es uns nicht gelungen, die Abgeordneten davon zu überzeugen, das Gesetzesvorhaben fallen zu lassen – zu groß war der Wunsch von Bundesländern und Kommunen. Aber wir konnten unsere Positionen deutlich machen“, erklärte BGL-Präsident August Forster. „Wir konnten die Politik davon überzeugen, dass die mögliche Wettbewerbsverzerrung für den GaLaBau eine Bedrohung darstellt. Aus diesem Grund soll die Grünflächenpflege – so haben es die Abgeordneten im Abschlussprotokoll festgehalten – von der Neuregelung nicht betroffen sein. Überdies haben die Abgeordneten in der Gesetzesbegründung klargestellt, dass umsatzsteuerbedingte Wettbewerbsverzerrungen europarechtswidrig sind“, sagte Forster.
Barrierefreiheit Menü
Hier können Sie Ihre Einstellungen anpassen:
Schriftgröße
Kontrast
100 Euro Rabatt auf Ihr Stellenangebot
Als Abonnent:in von DEGA GALABAU erhalten Sie pro Kalenderjahr 100 Euro Rabatt auf Ihr Stellenangebot im Grünen Stellenmarkt.
mehr erfahrenNoch kein Abo? Jetzt abonnieren und Rabatt für 2025 sichern.
zum DEGA GALABAU-Abo
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.