Online wird extra ausgewiesen
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Bisher waren diese Leistungen steuerlich als Nebenleistungen in Ihrem Abonnement enthalten. Das Bundesfinanzministerium verlangt seit dem 1. Juli 2014 von den Verlagen einen separaten Ausweis dieser Leistungen, unabhängig von der tatsächlichen Nutzung. Hintergrund ist, dass für die gedruckte Zeitschrift die ermäßigte Mehrwertsteuer von 7 % gilt. Digitale Produkte werden vom Ministerium nicht mehr als Nebenleistungen anerkannt und sind ab sofort mit 19 % Mehrwertsteuer zu berechnen.
Deshalb finden Sie auf Ihrer Rechnung künftig eine neue Position. Neben dem Abo-Preis erscheint dann auch der Onlinezugang in Höhe von jährlich 1 €, versteuert mit 19 % Mehrwertsteuer, auf Ihrer Rechnung.
Sie haben den Onlinezugang noch nicht genutzt? Dann einfach auf unsere Website dega-galabau.de gehen. Kundennummer und Postleitzahl bereithalten und oben rechts ins Anmeldefenster eintragen, dann können Sie nach Fachinformationen der letzten Jahre suchen.
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