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Recht und Steuern

Neue Regelungen für 2016

Dieses Jahr beschert uns neue Regelungen im Steuer-, Sozial- und Arbeitsrecht. Den detaillierten Artikel und ergänzende Infos finden Sie auf http://www.dega-galabau.de mit dem Webcode dega2911.

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Arbeitsunfähigkeit

Es gibt nur noch ein für alle Krankenkassen einheitliches Formular, das als AU-Bescheinigung und ab der siebten Arbeitsunfähigkeitswoche auch als Auszahlschein für Krankengeld zu verwenden ist.

Der Erkrankte muss nicht mehr am letzten AU-Tag, sondern erst am nächsten Werktag nach Ablauf der Krankschreibung zum Arzt, um eine lückenlose Arbeitsunfähigkeit nachweisen zu können.

Freibeträge, die von Arbeitnehmern zu erwartende Steuererstattungen vorausnehmen und somit bereits unterjährig für mehr Netto sorgen, gelten nun für zwei Jahre.

Sozialversicherungsgrenzen und Bezugsgrößen steigen.

Sachbezugswerte für Essensgutscheine und Kantinenverpflegung werden 2016 auf 236 € angehoben. Ein Frühstück ist nun mit 1,67 € anzusetzen (50 € monatlich), ein Mittag- oder Abendessen mit 3,10 € (jeweils 93 € monatlich). Diese Beträge gelten für Arbeitnehmer und Auszubildende.

Freistellungsaufträge ohne Steuer-ID sind ab 2016 unwirksam. Damit müssen Finanzinstitute für Zinsen und andere Kapitalerträge bereits ab dem ersten Euro 25 % Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer einbehalten und an das Finanzamt abführen. Geltend gemacht werden können diese Steuern in diesem Fall in der Einkommensteuererklärung.

Investitionsabzugsbeträge waren häufig Anlässe für Konflikte mit Finanzämtern. Bisher musste genau bezeichnet werden, welches neue Wirtschaftsgut angeschafft werden soll. Orientierte sich der Unternehmer aus betrieblichen oder wirtschaftlichen Gründen um, wurde er für sein besonnenes Handeln quasi bestraft. Diese nicht grundlos als Gängelei kritisierte Regelung wurde jetzt gekippt.

Betriebsgrößenklassen kategorisieren Unternehmen in kleine, mittlere und große Betriebe. Relevant ist das für die Finanzverwaltung, die damit festlegt, in welchem Turnus eine Betriebs­prüfung durchzuführen ist. Entscheidend sind die Betriebsart, der Umsatz und der steuerliche Gewinn. Das Bundesfinanzministerium hat hierzu eine Tabelle veröffentlicht. Sie finden das Dokument ebenfalls mit dem Webcode dega2911.

Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten betreffen Unternehmer, die bestimmte Schwellenwerte bei Umsatz und Gewinn übersteigen. Diese werden 2016 im Rahmen des Bürokratieentlastungsgesetzes von 500000 auf 600000 € beziehungsweise von 50000 auf 60000 € erhöht. Damit werden kleinere Unternehmen beim Jahresabschluss zeitlich und finanziell entlastet – Bilanzen sind deutlich aufwendiger zu erstellen und signifikant teurer als Einnahmen-Überschuss-Rechnungen.

Die Insolvenzgeldumlage (U3) wird allein von Unternehmern getragen – und die dürfen sich freuen. Die „Versicherung“ für Arbeitnehmer, deren Arbeitgeber aufgrund einer Insolvenz keine Löhne mehr bezahlen können, sinkt 2016 von 0,15 auf 0,12 %.

Meister-BAföG ist nicht selten ein wichtiger Baustein der Existenzsicherung. Auch Studien­abbrecher und Bachelorabsolventen wechseln häufig die Ausbildungsform oder streben zusätzlich einen Meistertitel an. Das hat auch die Bundesregierung erkannt und die Voraussetzungen angepasst sowie die Förderbeträge erhöht. Sie steigen ab 2016 monatlich

für Alleinstehende von 697 auf 768 €,

für Alleinerziehende von 907 auf 1003 €,

für Verheiratete mit einem Kind von 1122 auf 1238 €,

für Verheiratete mit zwei Kindern von 1332 auf 1473 €.

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