Neues Regelwerk zum Abbruch von Bauwerken und technischen Anlagen
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Die Richtlinie beschreibt die Grundlagen und Rahmenbedingungen für Abbruchleistungen, Anforderungen und Aufgaben der Beteiligten, Vorbereitung der Abbruchausführung, Ausführung der Abbruchleistungen sowie Abnahme und Abrechnung der Abbrucharbeiten. Die VDI 6210 Blatt 1 hat für den mit der Planung und Durchführung beauftragten Fachmann verbindlichen Charakter. Durch klare Vorgaben bietet die Richtlinie eine Erleichterung für alle an der Planung und Durchführung von Abbrucharbeiten Beteiligten, auch für die Auftraggeber. Denn nun liegt ein Regelwerk vor, dass es erlaubt, entsprechende Arbeiten auf der Basis festgelegter Qualitätsanforderungen zu beauftragen.
Der VDI-Fachausschuss Abbruch/Sanierung will das Richtlinienwerk zum Thema Abbruch weiter ausbauen. Die Richtlinien VDI 6210 Blatt 10 „Abbruch von baulichen und technischen Anlagen – Qualifizierung von Personal“ und VDI 6210 Blatt 2 „Abbruch von baulichen und technischen Anlagen – Technischen Gebäudeausrüstung“ sollen daher folgen.
Herausgeber der VDI 6210 Blatt 1 „Abbruch von baulichen und technischen Anlagen“ ist die VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik (VDI-GBG). Die Richtlinie ist ab sofort in deutsch/englischer Sprache zum Preis von EUR 135,50 beim Beuth-Verlag (Telefon +49 30 2601-2260) erhältlich.
Weitere Informationen unter www.vdi.de/6210 und www.beuth.de.
Fachlicher Ansprechpartner im VDI: Dipl.-Ing. (FH) Frank Jansen VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik (VDI-GBG) Telefon: +49 211 6214-313 Telefax: +49 211 6214-97313 E-Mail: bau@vdi.de
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