Landschaftsgärtner bekommen 3% mehr Lohn
Der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e.V. (BGL) und die IG BAU haben sich nach drei schwierigen Verhandlungen in der dritten Runde auf einen Tarifabschluss für die GaLaBau-Branche geeinigt. Der neue Tarifvertrag läuft insgesamt 20 Monate und sieht nach zwei Nullmonaten eine Erhöhung von 3 Prozent für zwölf Monate und eine weitere Erhöhung von 1,5 Prozent für die letzten sechs Monate vor.
- Veröffentlicht am
Der neue Tarifvertrag beginnt am 1. Februar 2016 und endet am 30. September 2017. Die am 31. Januar geltenden Löhne und Gehälter gelten bis zum 31. März 2016 (Nullmonate). Ab dem 1. April 2016 erhalten die gewerblichen Arbeitnehmer und Angestellten in Deutschland eine Lohn- bzw. Gehaltserhöhung von 3 Prozent sowie ab dem 1. April 2017 eine weitere Erhöhung von 1,5 Prozent. "Damit sind wir Arbeitgeber in den Verhandlungen bis an die Belastungsgrenze der Firmen gegangen. Denn obwohl im GaLaBau eine gute wirtschaftliche Lage herrscht, erwirtschaften nicht alle Betriebe im Garten- und Landschaftsbau die gleichen Renditen. In den verschiedenen Sparten der Branche gibt es zum Teil starke Unterschiede. Dies galt es in den Tarifverhandlungen mit der Gewerkschaft zum Ausdruck zu bringen“, kommentiert Egon Schnoor, Verhandlungsführer des BGL und Vorsitzender des Tarifausschusses, die harten Verhandlungen zum neuen Entgelttarif.
In den Tarifgesprächen wurde auch das für die Branche wichtige Thema der Integration von Flüchtlingen diskutiert. Die Tarifparteien waren sich einig, dass auch in dieser wichtigen Frage tragfähige Lösungen entwickelt werden müssen und vereinbarten, gemeinsame Anstrengungen zu unternehmen, um Flüchtlingen den Zugang in den branchenspezifischen Arbeitsmarkt zu erleichtern.
Die Ausbildungsvergütungen waren nicht Bestandteil der diesjährigen Tarifverhandlungen. Der geltende Tarifvertrag läuft am 31. Juli 2017 aus. Die Lohn- und Gehaltstarifverträge im Garten- und Landschafts- und Sportplatzbau sind erstmalig zum 30. September 2017 kündbar.
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.