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Bauvertragsrecht

Produkthaftung unbefriedigend

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Der Gesetzentwurf zum neuen Bauvertragsrecht ist vom Bundeskabinett beschlossen worden. Das neue Gesetz soll unter anderem die Koalitionsvereinbarung umsetzen, nach der Betriebe nicht mehr pauschal auf den Folgekosten von Produktmängeln sitzen bleiben sollen, die der Lieferant oder Hersteller zu verantworten hat. „Leider bietet der Gesetzentwurf nicht die dringend benötigte Rechtssicherheit für kleine und mittlere Betriebe als Auftragnehmer“, so BGL-Präsident August Forster, der auf eine gerechte Lösung bei der Haftung für Ein- und Ausbaukosten fehlerhafter Baustoffe drängt.

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