Tarifeinigung im öffentlichen Dienst
Bei den Tarifverhandlungen für die 2,14 Mio. Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen gab es eine Einigung. Das Paket umfasst die Sicherung der Leistungen der betrieblichen Altersversorgung, eine neue Entgeltordnung für 1.088 Tätigkeiten und eine Erhöhung der Löhne und Gehälter in zwei Schritten um insgesamt 4,75 % - 2,4 % ab 1.März 2016 und 2,35 % ab 1. Februar 2017.
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Die Ausbildungsvergütungen werden in zwei Schritten um insgesamt 65 Euro erhöht – 35 Euro ab 1. März 2016 und 30 Euro ab 1. Februar 2017. „Das Ergebnis ist ein Kompromiss, der die Reallöhne deutlich erhöht, die Kaufkraft stärkt und dazu beiträgt, den öffentlichen Dienst in Deutschland attraktiver zu machen“, sagte ver.di-Verhandlungsführer Frank Bsirske. Der für eine zehnjährige Laufzeit gefundene Tarifkompromiss sieht vor, dass bei Kassen, bei denen finanzieller Handlungsbedarf besteht, ein zusätzlicher Arbeitnehmer-Eigenbeitrag in Höhe von 0,4 % eingeführt wird. Im gleichen Umfang leisten die Arbeitgeber einen Zusatzbeitrag. Sofern Überschüsse entstehen, werden die Beiträge für beide Seiten gesenkt. Eine ähnliche Vereinbarung wurde bereits für den Tarifbereich der Bundesländer abgeschlossen.
Die neue Entgeltordnung bringt für einen großen Teil aller Berufe im öffentlichen Dienst auch eine finanzielle Aufwertung. Die Tarifvertragsparteien hatten mehrere Jahre über die Neubewertung von 1.088 der rund 4.000 Tätigkeitsmerkmale verhandelt und sich verständigt, die entstehenden Mehrkosten paritätisch aufzubringen. Die Gewerkschaften erklärten sich bereit, die Jahres-Sonderzahlung um vier Prozentpunkte abzusenken und für drei Jahre einzufrieren, um Mehrkosten der Arbeitgeber hälftig zu kompensieren. In der Frage der tariflichen Ausschlussregelung für sachgrundlose Befristungen konnte keine Einigung erzielt werden.
Der Bundesinnenminister hat die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Ergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten zugesagt. Die Bundestarifkommission empfiehlt den Mitgliedern die Annahme des Tarifergebnisses. Es gilt eine Erklärungsfrist bis zum 31. Mai 2016.
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